Am 17. März 2000 wurde die aktuell gültige Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Systembetreuung an den Schulen veröffentlicht. Darin werden die zentralen, organisatorischen und weiterführenden Aufgaben der Lehrkraft beschrieben, die als Systembetreuer(in) bestellt wurde.